Tischtennisbetrieb in der Saalsporthalle

Der Tischtennisverband der Stadt Zürich (TTVZ) mietet die Halle C vom Sportamt der Stadt Zürich. Ziel und Zweck dieser Miete ist es, den Tischtennissports auf dem Platz Zürich zu fördern. Während den gemieteten Hallenstunden ist der TTVZ für einen geregelten Betrieb in der Halle verantwortlich.

 

 

Was kann benutzt werden und was nicht?
  • Die Halle C im Untergeschoss
  • Bezeichnete Garderoben im Untergeschoss und allg. WC-Anlagen
  • Für die Herren steht die Garderobe 5, für die Damen Garderobe 6 zur Verfügung
  • Der Kraftraum und Kardioraum im UG sind nicht Bestandteil der Miete des TTVZ und dürfen nicht benutzt werden
  • Halle und Geräteraum dürfen nur via Garderoben-Treppenhaus angesteuert werden, alle anderen Zugänge sind Tabu
  • Der Geräteraum darf nicht als Garderobe genutzt werden
 
Welches sind die Betriebszeiten?
  • Im Regelfall während den Schulsemestern Montag – Freitag 18:00 – 22:00 Uhr, Verlassen der Garderoben um 22.20 Uhr
  • Während den Schulferien reduzierter Betrieb gemäss Hallenbelegungsplan; in der Regel bis 21:00 Uhr
  • Wegen Veranstaltungen, bei denen die ganze Anlage benötigt wird, sind öfter Trainingsausfälle möglich. Bitte laufend den Hallenbelegungsplan konsultieren.
 
Wer darf das Angebot nutzen?
  • Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der dem TTVZ angeschlossenen Vereine und B-Mitglieder die Halle nutzen
  • „Gäste“ sind nicht spielberechtigt und höchstens ein- bis zweimal geduldet 
  • Tischtennis-Roboter als Trainingspartner sind nicht erlaubt (Vorstandsbeschluss vom 28.8.24)
  • Im Hallenbelegungsplan eingetragene Veranstalter
 
Wird kontrolliert?
  • Es finden regelmässige Stichproben durch Mitglieder des TTVZ-Vorstandes statt
  • Als Vielnutzer der Halle und TTVZ-Vorstandsmitglied ist ausserdem Carlos Mejia (YSZ) ermächtigt, Kontrollen durchzuführen und Weisungen durchzusetzen. Wer sich wiederholt nicht daran hält, wird mit Hallenverbot belegt
  • Wer sich nicht mit einer Club-Lizenz oder Zahlungsbeleg für die B-Mitgliedschaft ausweisen kann, begeht Hausfriedensbruch und kann von der Anlageleitung und von allen rechtmässigen Hallennutzern weggewiesen werden
 
Was, wenn die Halle voll ist?
  • Alle nutzungsberechtigten Personen haben die gleichen Rechte („first come, first serve“), jedoch gilt bei Andrang das Rotationsgebot. Wer partout keinen Tisch für Wartende freigibt, riskiert den Ausschluss
 
Wie geht man mit dem Matierial um?
  • Das Material (Tische, Netzgarnituren, Banden) gehört dem TTVZ, ist mit Sorgfalt und ausschliesslich in der Halle zu benutzen und nach Gebrauch wieder im Geräteraum sachgemäss zu versorgen
  • Bei Problemen mit der Handhabung (z.B. Tische aufstellen) nicht „würgen“ sondern erfahrene Personen in der Halle fragen
  • Materialdefekte bitte umgehend dem TTVZ melden an: praesident@ttvz.ch
 
Was ist sonst noch wichtig?
  • Den Weisungen der Anlagenleiter des Sportamtes und der Repräsentanten des TTVZ ist unbedingt Folge zu leisten
  • Spezielle, im Hallenbelegungsplan eingetragene Sondernutzungen haben immer Vorrang
  • Sportliches und freundschaftliches Verhalten unter den Spielern und im Umgang mit den Anlageverantwortlichen ist Ehrensache