Der Tischtennisverband der Stadt Zürich (TTVZ) mietet die Halle C vom Sportamt der Stadt Zürich. Ziel und Zweck dieser Miete ist es, den Tischtennissports auf dem Platz Zürich zu fördern. Während den gemieteten Hallenstunden ist der TTVZ für einen geregelten Betrieb in der Halle verantwortlich.
Was kann benutzt werden und was nicht?
Die Halle C im Untergeschoss
Bezeichnete Garderoben im Untergeschoss und allg. WC-Anlagen
Für die Herren steht die Garderobe 5, für die Damen Garderobe 6 zur Verfügung
Der Kraftraum und Kardioraum im UG sind nicht Bestandteil der Miete des TTVZ und dürfen nicht benutzt werden
Halle und Geräteraum dürfen nur via Garderoben-Treppenhaus angesteuert werden, alle anderen Zugänge sind Tabu
Der Geräteraum darf nicht als Garderobe genutzt werden
Welches sind die Betriebszeiten?
Im Regelfall während den Schulsemestern Montag – Freitag 18:00 – 22:00 Uhr, Verlassen der Garderoben um 22.20 Uhr
Während den Schulferien reduzierter Betrieb gemäss Hallenbelegungsplan; in der Regel bis 21:00 Uhr
Wegen Veranstaltungen, bei denen die ganze Anlage benötigt wird, sind öfter Trainingsausfälle möglich. Bitte laufend den Hallenbelegungsplan konsultieren.
Es finden regelmässige Stichproben durch Mitglieder des TTVZ-Vorstandes statt
Als Vielnutzer der Halle ist ausserdem Carlos Mejia (YSZ) vom TTVZ ermächtigt, Kontrollen durchzuführen und Weisungen durchzusetzen
Wer sich nicht mit einer Club-Lizenz oder Zahlungsbeleg für die B-Mitgliedschaft ausweisen kann, begeht Hausfriedensbruch und kann von der Anlageleitung und von allen rechtmässigen Hallennutzern weggewiesen werden
Was, wenn die Halle voll ist?
Alle nutzungsberechtigten Personen haben die gleichen Rechte („first come, first serve“, jedoch wird erwartet, dass Tische regelmässig frei gegeben werden)
Wie geht man mit dem Matierial um?
Das Material (Tische, Netzgarnituren, Banden) gehört dem TTVZ, ist mit Sorgfalt und ausschliesslich in der Halle zu benutzen und nach Gebrauch wieder im Geräteraum zu versorgen
Bei Problemen mit der Handhabung (z.B. Tische aufstellen) nicht „würgen“ sondern erfahrene Personen in der Halle fragen
Materialdefekte bitte umgehend dem TTVZ melden an: praesident@ttvz.ch
Was ist sonst noch wichtig?
Den Weisungen der Anlagenleiter des Sportamtes ist unbedingt Folge zu leisten
Spezielle, im Hallenbelegungsplan eingetragene Sondernutzungen haben immer Vorrang
Sportliches und freundschaftliches Verhalten unter den Spielern und im Umgang mit den Anlageverantwortlichen ist Ehrensache